Ein kurzer (und nicht ganz vollständiger) Überblick über das dänische Wahlsystem
von Alice Salamena
Am 5. Juni 1953 wurde in Dänemark mit der Unterzeichnung des neuen Grundgesetzes das Thronfolgerecht auch an Frauen übertragen, (wenn auch noch eingeschränkt, da erst seit 2006 offiziell feststeht, dass eine erstgeborene Frau in der Thronfolge vor ihren jüngeren Brüdern steht). Aber das sollte bei Weitem nicht die einzige Änderung sein, die das neue Grundgesetz mit sich brachte. Auch andere, gravierende politische Neuerungen traten an besagtem 5. Juni in Kraft und änderten, teilweise sogar erheblich, das politische System Dänemarks: Paragraph 3 des neuen Grundgesetzes schuf das Landsting, und damit das Zwei-Kammer-System, ab. Übrig blieb als einziges regierungsberechtigtes Parlament das Folketing.
Und genau das wird heute, am Grundlovsdag 2019, in Dänemark neu gewählt.
In Dänemark leben laut Danmarks Statistik1 rund 5,8 Millionen Einwohner, davon sind knapp über 4 Millionen wahlberechtigt.2 Die letzten fünf Folketingswahlen in den Jahren 2001, 2005, 2007, 2011 und 2015 haben eine Wahlbeteiligung von knapp unter 90% erfahren.3
Das zukünftige Folketing darf heute jede(r) dänische Staatsbürger*in wählen, der/die bereits das 18. Lebensjahr angetreten hat, einen festen Wohnsitz in Dänemark hat, und offiziell mündig ist.
Und wen darf er/sie wählen? Jede(n) andere(n) dänische(n) Staatsbürger*in, der/die mindestens 18 Jahre alt ist, einen festen Wohnsitz in Dänemark hat, mündig ist und sich innerhalb der gegebenen Frist unter Gutheißung seiner/ihrer entsprechenden Partei für die Wahl aufgestellt hat.
Grundsätzlich wird das Folketing nach einer Legislaturperiode von 4 Jahren in einer allgemeinen, direkten und heimlichen Wahl neu bestimmt, wobei der/die amtierende Premierminister*in das Recht hat, jederzeit Neuwahlen anzusetzen.
In der Wahlperiode teilt sich Dänemark in drei Wahllandsteile auf: das Hauptstadtgebiet, Sjælland und Süddänemark, Mitjütland und Nordjütland. Diese drei Gebiete unterteilen sich dann weiter in storkredse – Großwahlkreise – und in opstillingskredse – Aufstellungswahlkreise. Allzumal ist Dänemark (ohne die Färöer-Inseln und Grönland) während der Wahl in 10 storkredse und diese wiederum in insgesamt 92 opstillingskredse unterteilt.4 Jede(r) wahlberechtigte Däne und Dänin kann heute in seinem/ihrem Wahlkreis für einen Kandidaten/Kandidatin oder für eine Partei bzw. eine Parteiliste stimmen.
Danmarks Riges Grundlov
Folketinget udgør een forsamling bestående af højst 179 medlemmer, hvoraf 2 medlemmer vælges på Færøerne og 2 i Grønland.5
Kapitel IV §28
In Kapitel IV des dänischen Grundgesetzes §28 ist festgelegt, dass das Folketing aus höchstens 179 Mandatsträgern besteht, davon sind 175 dänische Mandate, 2 färöische Mandate und 2 grönländische Mandate.6 Von den 175 dänischen Mandaten werden 135 als kredsmandater – also Direktmandate – und 40 als tillægsmandater – also Ausgleichsmandate – vergeben.7 Ein Direktmandat wird durch die direkte Wahl eines Kandidaten/einer Kandidatin errungen. Ein(e) Kandidat*in, der/die in seinem Aufstellungswahlkreis alle benötigten Wähler*innenstimmen gewinnt, zieht direkt für seine/ihre Partei ins Folketing. Ein erfolgreich errungenes Direktmandat umgeht die Sperrgrenze,8 die besagt, dass eine Partei landesweit mindestens 2% der Wähler*innenstimmen gewinnen muss, um ins Folketing einziehen zu dürfen.
Die 40 tillægsmandater werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr gemäß der Verhältniswahl zustehen.9 Für alle anderen Parteien gibt es in diesem Fall Ausgleichsmandate, um im Parlament ein Sitzverhältnis zu gewährleisten, das dem Stimmverhältnis der Wähler*innen entspricht.
Um Mandate zu erlangen hat laut des dänischen økonomi og indenrigsministerium, jede Partei, die berechtigt ist Kandidat*innen aufzustellen, verschiedene Möglichkeiten dies umzusetzen: Entweder stellt eine Partei mehrere Kandidat*innen in mehreren Aufstellungskreisen auf oder eine(n) Kandidat*in pro Aufstellungskreis. Diese beiden Formen der Kandidaten- und Kandidatinnenaufstellung heißen sideordnet opstilling und kredsvis opstilling.
Im sideordnet opstilling System stellt eine Partei mehrere Kandidaten/Kandidatinnen in den Aufstellungskreisen auf.10 Dabei kann ein(e) Kandidat*in sowohl nur in einem, in mehreren als auch in allen Aufstellungskreisen aufgestellt werden. Stellt eine Partei alle ihre Kandidat*innen in allen Aufstellungskreisen auf, nennt sich das fuldsændig sideordnet opstilling.11 Grundsätzlich werden die Kandidat*innen einer Partei auf den Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge angegeben, es sei denn, die respektive Partei entscheidet sich selbst für ein priorisierendes Nominierungssystem (seit 2015 anwendbar)12 in welchem Falle die Partei selbst die Reihenfolge ihrer Kandidat*innen auf dem Stimmzettel bestimmen kann.
Im kredsvis opstilling System stellt eine Partei nur einen einzelnen Kandidaten/Kandidatinnen pro opstillingskreds auf.13 Auch hier kann der/dieselbe Kandidat*in in verschiedenen Kreisen aufgestellt werden. Diese(r) Kandidat*in wird an oberster Position auf dem Stimmzettel angeführt. Andere Kandidat*innen, die ebenfalls von der Partei in den übrigen Wahlkreisen des respektiven Wahlgebiets aufgestellt wurden, stehen in alphabetischer Reihenfolge unter dem/der opstillingskreds Kandidat*in.
Eine vollständige Liste der Kandidat*innen nach Wahlkreisen veröffentlicht das økonomi og indenrigsministeriumauf der Webseitehttps://valg.oim.dk/.
Die Zusammensetzung des aktuellen Folketings ist unter www.ft.dk/da/medlemmer/1mandatfordelingen zu jeder Zeit einsehbar.
Eine sehr informative Übersicht über die 13 aktuell aufstellungsberechtigten und wählbaren Parteien in der Folketingswahl 2019 findet sich auf der Webseite des Folketing: https://www.ft.dk/da/folketingsvalg/partier
Anmerkungen
1 Danmarks Statistik ist ein offizielles Regierungsbüro, dessen Aufgabe es ist, Statistiken von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz, die das Land Dänemark betreffen aufzustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Eine andere Aufgabe Danmark Statistiks ist, die Ergebnisse sämtlicher politischer Wahlen im Land durch Stimmauszählung zu ermitteln. Unter www.dst.dk/Site/Dst/Udgivelser/GetPubFile.aspxid=26329&sid=ftvalg2015 ist ein umfassender Bericht über die letzte Folketingswahl als Download frei verfügbar.
2 Danmark Statistik [Hrsg.] Folketingsvalget 18. juni 2015 – Danmark, Færøerne, Grønland, Danmarks Statistik, 2016, S. 19
3 Danmark Statistik [Hrsg.] Folketingsvalget 18. juni 2015 – Danmark, Færøerne, Grønland, Danmarks Statistik, 2016, S. 23, Tabelle 11
4 Kreds- og tillægsmandaters stedlige fordeling ved folketingsvalg, økonomi og indenrigsministeriet, www.valg.oim.dk/valg/folketingsvalg/kreds-og-tillaegsmandaters-stedlige-fordeling-ved- folketingsvalg/ am 24.05.2019 um 12:53 Uhr
5 Danmarks Riges Grundlov nr.169 af 5. juni 1953, Kapitel IV §28, www.grundloven.dk/ am 28.05. um 13:55 Uhr
6 ebd.
7 Kreds- og tillægsmandaters stedlige fordeling ved folketingsvalg, økonomi og indenrigsministeriet, www.valg.oim.dk/valg/folketingsvalg/kreds-og-tillaegsmandaters-stedlige-fordeling-ved- folketingsvalg/ am 24.05.2019 um 13:16 Uhr
8 Soku, K. R. Dansk Politik A-Å Leksikon. Aschehoug, 2005, S.631
9 Soku, K. R. Dansk Politik A-Å Leksikon. Aschehoug, 2005, S.668
10 Opstillingsformer til Folketingsvalg, økonomi og indenrigsministeriet, www.valg.oim.dk/valg/folketingsvalg/opstillingsformer-til-folketingsvalg/ am 16.05.2019 um 12:16 Uhr
11 ebd.
12 ebd.
13 ebd.
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Norroena Köln (5. Juni 2019). Folketingswahl 2019. norrøna 1.0. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sfgu