Ein kurzer (und nicht ganz vollständiger) Überblick über das dänische Wahlsystem
von Alice Salamena
Am 5. Juni 1953 wurde in Dänemark mit der Unterzeichnung des neuen Grundgesetzes das Thronfolgerecht auch an Frauen übertragen, (wenn auch noch eingeschränkt, da erst seit 2006 offiziell feststeht, dass eine erstgeborene Frau in der Thronfolge vor ihren jüngeren Brüdern steht). Aber das sollte bei Weitem nicht die einzige Änderung sein, die das neue Grundgesetz mit sich brachte. Auch andere, gravierende politische Neuerungen traten an besagtem 5. Juni in Kraft und änderten, teilweise sogar erheblich, das politische System Dänemarks: Paragraph 3 des neuen Grundgesetzes schuf das Landsting, und damit das Zwei-Kammer-System, ab. Übrig blieb als einziges regierungsberechtigtes Parlament das Folketing.
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